Bauleitplanung
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Ziethen
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziethen hat in ihrer Sitzung am 16.10.2024 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Ziethen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet nordöstlich Elisberg, östlich der Schönberger Straße, nördlich an der Bundesstraße, in der Gemeinde Ziethen gelegen, aufzustellen.
Der Planungsinhalt der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ist die Ausweisung des ursprünglichen Sondergebietes (SO) als Gewerbegebiet (GE) gem. § 8 BauNVO.
Mit der Vorbereitung und der Durchführung des Verfahrens wurde das Planungsbüro BSK Bau + Stadtplaner Kontor, Mölln, beauftragt.
Zur Darstellung und Erläuterung des Planungsvorhabens sind folgende Unterlagen verfügbar:
- Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Planzeichnung)
- Vorentwurf der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes N. 6
Die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden innerhalb eines Monats, spätestens jedoch bis zum 30.04.2026, per Post an das Ingenieurbüro BSK Bau und Stadtplaner Kontor, Hauptstraße 83, 23879 Mölln, oder per E-Mail an info@bsk-moelln.de erbeten.
Für evtl. Rückfragen steht das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro BSK Bau + Stadtplaner Kontor, Mölln, Frau Feldt, Tel.: 04542 / 8494-61 zur Verfügung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.
