Bauleitplanung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Mustin

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Mustin in der Sitzung am 22.03.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Mustin -„Dorf- und Tourismuszentrum“- für das Gebiet nördlich des kleinen Mustiner Sees, westlich der Dorfstraße und südlich der Bebauung „Goldenseer Straße“ in der Gemeinde Mustin gelegen, und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.04.2023 bis zum 12.05.2023 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus

Hier können Sie die auszulegenden Unterlagen einsehen:

  1. Text der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Mustin in den Lübecker Nachrichten -Lauenburger Regionalteil- vom 29.03.2023
  2. Entwurf der Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Mustin
  3. Entwurf der Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Mustin
  4. Plangeltungsbereich

Von einer Umweltprüfung, vom Umweltbericht und der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird abgesehen, weil der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wird.  

Zur Sicherung einer zukunftsfähigen Entwicklung des Standortes plant die Gemeinde eine kleinteilige Umstrukturierung. Hierzu ist die Ausweitung der gastronomischen Nutzung in Form einer Essensausgabe sowie -zubereitung und der Verkauf im Bereich des Umkleidehauses geplant. Der bestehende Bebauungsplan lässt eine solche Nutzung innerhalb des Umkleidehauses derzeit nicht zu, so dass eine Änderung des Planungsrechtes erforderlich ist.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 werden lediglich die textlichen Festsetzungen des Ursprungsplanes ergänzt. Die übrigen Festsetzungen bleiben, wie im Ursprungsplan -Bebauungsplan Nr. 4-, bestehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per Email an kontakt@amt-lauenburgische-seen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.