Bauleitplanung
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Pogeez
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Pogeez in der Sitzung am 08.05.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Pogeez für das Gebiet östlich der Bahnstrecke Lübeck - Büchen, westlich der „Hauptstraße“ (L331), südlich der „Alten Salzstraße“, am südlichen Ortsausgang in der Gemeinde Pogeez gelegen, und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.06.2023 bis zum 07.07.2023 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus
Hier können Sie die auszulegenden Unterlagen einsehen:
- Text der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Pogeez in den Lübecker Nachrichten -Lauenburger Regionalteil- vom 23.05.2023
- Entwurf der Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Pogeez (Gesamtplan)
- Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 (Einzelpläne und textliche Festsetzungen getrennt - nur nachrichtlich)
- Entwurf der Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 24 der Gemeinde Pogeez
Von einer Umweltprüfung, vom Umweltbericht und der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird abgesehen, weil der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wird.
Nach Umsetzung der Ursprungsplanung hat sich nunmehr herausgestellt, dass zusätzliche Flächen für die Unterbringung von gemeindl. Fahrzeugen und Geräten an diesem Grundstück erforderlich sind. Die Änderung des Bebauungsplanes sieht daher eine Anpassung der textlichen Festsetzungen sowie eine geringfügige Erweiterung der Fläche für den Gemeinbedarf im Vergleich zum ursprünglichen Bebauungsplan vor. Die übrigen Festsetzungen bleiben, wie im Ursprungsplan -Bebauungsplan Nr. 2-, bestehen.
Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass das Verfahren zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren erfolgt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per Email an kontakt@amt-lauenburgische-seen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.