Bauleitplanung
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sterley
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sterley in der Sitzung am 22.07.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst der Begründung mit Anlagen für das Gebiet in Neu-Sterley, westlich der Straße „Auf dem Berge" (L 204), nördlich der Bebauung, nördlich der Straße nach Kehrsen und östlich der Bahntrasse in der Gemeinde Sterley gelegen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.08.2025 bis zum 26.09.2025 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Folgende Unterlagen sind verfügbar und liegen mit aus:
1. Text der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sterley in den Lübecker Nachrichten -Lauenburger Regionalteil- vom 08.08.2025
2. Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sterley
3. Begründung mit Umweltbericht zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sterley
4. Bestand Biotop- und Nutzungstypen
5. Artenschutzgutachten und FFH-Vorprüfung
6. Auszug aus dem Landschaftsplan
7. Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden, Träger öffentlicher Belange etc.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an kontakt@amt-lauenburgische-seen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sterley unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis:
Für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sterley wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sterley in der Sitzung am 22.07.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley nebst Begründung mit Anlagen für das Gebiet in Neu-Sterley, westlich der Straße „Auf dem Berge" (L 204), nördlich der Bebauung, nördlich der Straße nach Kehrsen und östlich der Bahntrasse in der Gemeinde Sterley gelegen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.08.2025 bis zum 26.09.2025 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Folgende Unterlagen sind verfügbar und liegen mit aus:
1. Text der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley in den Lübecker Nachrichten -Lauenburger Regionalteil- vom 08.08.2025
2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley
3. Begründung mit Umweltbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley
4. Bestand Biotop- und Nutzungstypen
5. Artenschutzgutachten und FFH-Vorprüfung
6. Entwässerungskonzept Niederschlagswasser
7. Geotechnische Stellungnahme
8. Immissionsschutz-Gutachten Schallimmissionsprognose
9. Immissionsschutz-Gutachten Immissionsprognose für Geruch, Ammoniak und Stickstoffdeposition
10. Auswirkungsanalyse zur Ermittlung von angemessenen Abständen
11. Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden, Träger öffentlicher Belange etc.
12. Auszug aus dem Landschaftsplan
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an kontakt@amt-lauenburgische-seen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.