Bauleitplanung

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Giesensdorf
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Giesensdorf in der Sitzung am 10.02.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der „Dorfstraße“ und östlich der vorhandenen Bebauung in der Gemeindestraße „Kraunhof“ in der Gemeinde Giesensdorf gelegen, und die Begründung nebst Anlagen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.03.2025 bis zum 11.04.2025 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Folgende Unterlagen sind verfügbar und liegen mit aus:
1. Text der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Giesensdorf in den Lübecker Nachrichten -Lauenburger Regionalteil- vom xx.xx.2025
2. Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Giesensdorf
3. Begründung mit Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Giesensdorf
4. Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung von Behörden, Träger öffentlicher Belange etc.
5. Baulückenkartierung
6. Bebauungskonzept Wohngebiet östliche Dorfstraße
7. Bestand Biotop- und Nutzungstypen
8. Immissionsschutz-Stellungnahme mit Ausbreitungsrechnung zu Geruchsimmissionen
9. Geotechnische Stellungnahme zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen
10. Artenschutzgutachten
11. Wasserwirtschaftliches Gutachten
12. Auszug aus dem Landschaftsplan

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an kontakt@amt-lauenburgische-seen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Giesensdorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Giesensdorf wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Giesensdorf
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Giesensdorf in der Sitzung am 10.02.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Giesensdorf für das Gebiet südlich der „Dorfstraße“ und östlich der vorhandenen Bebauung in der Gemeindestraße „Kraunhof“ in der Gemeinde Giesensdorf gelegen, und die Begründung nebst Anlagen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.03.2025 bis zum 11.04.2025 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Folgende Unterlagen sind verfügbar und liegen mit aus:
1. Text der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Giesensdorf in den Lübecker Nachrichten -Lauenburger Regionalteil- vom xx.xx.2025
2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Giesensdorf (Planzeichnung-A4 und textliche Festsetzungen in Einzelblätter)
3. Begründung mit Umweltbericht zum B-Plan Nr. 2 der Gemeinde Giesensdorf
4. Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung von Behörden, Träger öffentlicher Belange etc.
5. Baulückenkartierung
6. Bebauungskonzept Wohngebiet östliche Dorfstraße
7. Bestand Biotop- und Nutzungstypen
8. Immissionsschutz-Stellungnahme mit Ausbreitungsrechnung zu Geruchsimmissionen
9. Geotechnische Stellungnahme zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen
10. Artenschutzgutachten
11. Wasserwirtschaftliches Gutachten
12. Auszug aus dem Landschaftsplan

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an kontakt@amt-lauenburgische-seen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Giesensdorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.