Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Amtsverwaltung Lauenburgische Seen ist bemüht, ihre Website und mobile Anwendung im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.amt-lauenburgische-seen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Startseite, Unterseiten, Inhaltsseiten:
    • Kontraste von Texten, Bedienbarkeit ohne Maus, Verlinkungen, Texte und Feldbezeichnungen in sog. iFrames (z.B. Sitzungskalender)
  • Kontaktformular/e:
    • Statusmeldung nach Formularabsendung
  • Pdf-Dokumente, Verlinkungen, Detailbeschreibung/en

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.10.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von CCST – Barrierefreiheit & Software-Ergonomie, team dBarrierefreiheit / DATAPORT im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Zentrales IT-Management, am 29.04.2021 vorgenommenen Bewertung durch einen Prüfbericht zur Barrierefreiheit der Gemeinde Albsfelde (Gemeinde des Amtes Lauenburgische Seen).

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.12.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson (Herr Heinz Dohrendorff, Amtsvorsteher) unter seiner E-Mailadresse amtsvorsteher@amt-lauenburgische-seen.de, oder telefonisch unter 04541/8002-0 bzw. postalisch unter Amt Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit
Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe
der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand
eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://t1p.de/csre) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit(at)landtag.ltsh.de