Bauleitplanung

12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Schmilau
hier: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schmilau hat in Ihrer Sitzung am 09.03.2026 beschlossen, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet nördlich der Straße "Johnsdiek", östlich der vorhandenen Bebauung in der Straße "Johnsdiek", westlich der "Ratzeburger Straße" (L 202) am nördlichen Ortsausgang in Richtung Ratzeburg in der Gemeinde Schmilau gelegen, aufzustellen. Das Gebiet soll teilweise gemäß § 3 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet sowie teilweise als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO und einer Fläche für den Gemeinbedarf im Flächennutzungsplan dargestellt sowie in der Änderung des Bebauungsplanes ausgewiesen werden.

Aufgrund der veränderten Nachfrage nach Bauflächen u.a. in Folge der Corona-Pandemie und wirtschaftlichen Auswirkungen für Unternehmen in den Folgejahren, hat sich die Gemeinde dazu entschlossen vermehrt nachgefragte Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Entsprechend sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung eines Mischgebietes in ein Allgemeines Wohngebiet und die Unterbringung der örtlichen Feuerwehr mit Bauhof geschaffen werden.

Die Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgen in einem regulären Verfahren mit allen nach den §§ 3 und 4 BauGB erforderlichen Beteiligungsverfahren einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Mit der Vorbereitung und der Durchführung des Verfahrens wurde das Planungsbüro PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH, Lübeck, beauftragt.

Zur Darstellung und Erläuterung des Planungsvorhabens sind folgende Unterlagen verfügbar:

Die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden innerhalb eines Monats, spätestens jedoch bis zum 31.07.2026, per Post an das Ingenieurbüro PROKOM Stadtplaner + Ingenieure GmbH, Elisabeth-Haseloff-Straße 1, 23564 Lübeck, oder per E-Mail an luebeck@prokom-planung.de erbeten. Sollten Ihre Belange nicht betroffen sein, wird trotzdem um eine entsprechende Nachricht gebeten.

Bei Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
- Frau Schwarz, PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH, Tel.: 0451 / 610 20 26, E-Mail: luebeck@prokom-planung.de
- Herr Clasen, PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH, Tel.: 0451 / 610 20 26, E-Mail: luebeck@prokom-planung.de

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.