Bauleitplanung

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley
hier: Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 10.02.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley für das Gebiet in Neu-Sterley, westlich der Straße „Auf dem Berge" (L 204), nördlich der Bebauung, nördlich der Straße nach Kehrsen und östlich der Bahntrasse in der Gemeinde Sterley gelegen und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 16.03.2026 bis 31.03.2026 im Internet veröffentlicht.

Der Entwurf und die Begründung nebst Anlagen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zusätzlich öffentlich aus.

Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können und dass die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme angemessen auf zwei Wochen verkürzt wird.

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sterley in der Sitzung am 10.02.2026 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley nebst Begründung mit Anlagen für das Gebiet in Neu-Sterley, westlich der Straße „Auf dem Berge" (L 204), nördlich der Bebauung, nördlich der Straße nach Kehrsen und östlich der Bahntrasse in der Gemeinde Sterley gelegen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.03.2026 bis zum 31.03.2026 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Folgende Unterlagen sind verfügbar und werden veröffentlicht bzw. liegen mit aus:
1. Text der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley in den Lübecker Nachrichten -Lauenburger Regionalteil- vom 05.03.2026
2. Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley (textliche Festsetzungen)
3. Begründung mit Umweltbericht zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley
4. Bestand Biotop- und Nutzungstypen
5. Artenschutzgutachten und FFH-Vorprüfung
6. Entwässerungskonzept Niederschlagswasser
7. Geotechnische Stellungnahme
8. Immissionsschutz-Gutachten Schallimmissionsprognose
9. Immissionsschutz-Gutachten Immissionsprognose für Geruch, Ammoniak und Stickstoffdeposition
10. Auswirkungsanalyse zur Ermittlung von angemessenen Abständen
11. Umweltbezogene Stellungnahmen aus der vorangegangenen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange etc. nach § 4 Abs. 2 BauGB
12. Auszug aus dem Landschaftsplan

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an kontakt@amt-lauenburgische-seen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Sterley unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.