Bauleitplanung

8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Feuerwehr" der Gemeinde Mustin

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Mustin in der Sitzung am 21.02.2024 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Gebiet nördlich des „Kleinen Mustiner Sees“, westlich der „Dorfstraße“ und südlich der Bebauung „Goldenseer Straße“ in der Gemeinde Mustin gelegen sowie des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Mustin für das Gebiet Gebiet nördlich des „Kleinen Mustiner Sees“, westlich der „Dorfstraße“ und südlich der Bebauung „Goldenseer Straße“ in der Gemeinde Mustin gelegen, und die Begründungen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.03.2024 bis zum 03.05.2024 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während folgender Zeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Folgende Unterlagen sind verfügbar und liegen mit aus:
1. Text der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Mustin in den Lübecker Nachrichten -Lauenburger Regionalteil- vom 13.03.2024
2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Mustin (Einzelblätter)
3. Begründung mit Umweltbericht zum B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Mustin
4. Entwurf der 8. Änderung des Flächennitzungsplanes der Gemeinde Mustin (Einzelblätter)
5. Begründung mit Umweltbericht zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mustin
6. Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung von Behörden, Träger öffentlicher Belange etc. (8. Änd. F-Plan / B-Plan 8)
7. Schalltechnische Untersuchung
8. Biotop- und Nutzungstypenkartierung
9. Geotechnische Stellungnahme
10. FFH-Studie und Artenschutzrechtliche Prüfung, hier: Ersteinschätzung
11. Artenschutzrechtliche Prüfung
12. FFH-Verträglichkeitsstudie
13. Standortsuche
14. Entwässerungskonzept Niederschlagswasser und Schmutzwasser
15. Auszug aus dem Landschaftsplan

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an kontakt@amt-lauenburgische-seen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Mustin unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Sarau wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)", das mit ausliegt.