Bauleitplanung
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Groß Disnack
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Disnack hat in ihrer Sitzung am 22.10.2024 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet nördlich des „Schloß-Grimmstein-Weges“ im Anschluss an die vorhandene Bebauung, aufzustellen.
Aufgrund einer gewünschten Nachverdichtung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Gleichzeitig sollen die Festsetzungen den Erhalt eines ortsbildprägenden Einfamilienhauses sichern. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 möchte die Gemeinde Groß Disnack für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen dörflichen Strukturen sorgen.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 erfolgt in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Eine frühzeitige Beteiligung nach den §§ 3 und 4 BauGB wird durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes.
Mit der Vorbereitung und der Durchführung des Verfahrens wurde das Planungsbüro PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH, Lübeck, beauftragt.
Zur Darstellung und Erläuterung des Planungsvorhabens sind folgende Unterlagen verfügbar:
- Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 (Planzeichnung -in Einzelblättern- inkl. textliche Festsetzungen)
- Vorentwurf der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
- Biotop- und Nutzungstypenkartierung (03/2025)
- Geotechnische Stellungnahme (04/2025)
- Gutachten zu Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe zur schalltechnischen Untersuchung (06/2025)
Die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden innerhalb eines Monats, spätestens jedoch bis zum 26.08.2025, per Post an das Ingenieurbüro PROKOM Stadtplaner + Ingenieure GmbH, Elisabeth-Haseloff-Straße 1, 23564 Lübeck, oder per E-Mail an luebeck@prokom-planung.de erbeten.
Für evtl. Rückfragen steht das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro PROKOM Stadtplaner + Ingenieure GmbH, Lübeck, Frau Schwarz oder auch Herr Clasen, Tel.: 0451 / 6 10 20 26 zur Verfügung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)".