Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplans der Gemeinde Harmsdorf

Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplans der Gemeinde Harmsdorf

Der im Jahre 2014 seitens der Gemeinde Harmsdorf im Rahmen der Umsetzung der 2. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie Nr. 49/2002) und der nationalen Folgevorschrift (§ 47d BImSchG) erstellte Lärmaktionsplan nebst ergänzendem Bericht für das Gemeindegebiet Hamrsdorf wurde im Jahr 2024 fortgeschrieben/überprüft. Der Entwurf der Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Harmsdorf am 05.09.2024 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Zur Gelegenheit der Information und der Mitwirkung der Öffentlichkeit liegt die Fortschreibung/Überprüfung 2023/24) des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Harmsdorf nunmehr in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während der üblichen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung (montags, dienstags, donnerstags und freitags 08.30 bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die  Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplanes einsehen und eine Stellungnahme dazu abgeben.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
- Entwurf des Vermerks zur vereinfachten Überprüfung des Larmaktionsplanes der Gemeinde Harmsdorf vom 06.11.2014
- Entwurf der Fortschreibung/Überprüfung des Lärmaktionsplanes (2023/24) der Gemeinde Harmsdorf

Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplans der Gemeinde Harmsdorf einsehen und eine Stellungnahme dazu abgeben.

Das Ergebnis der Lärmkartierung 2022 ist einsehbar im DigitalerAtlasNord-Geoportal Umgebungslärm (LfU) unter https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt zu Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

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