Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) der Lärmaktionspläne der Gemeinden Groß Grönau und Einhaus

Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) der Lärmaktionspläne der Gemeinden Groß Grönau und Einhaus

a) Groß Grönau
Der im Jahre 2015 seitens der Gemeinde Groß Grönau im Rahmen der Umsetzung der 2. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie Nr. 49/2002) und der nationalen Folgevorschrift (§ 47d BImSchG) erstellte Lärmaktionsplan nebst ergänzendem Bericht für das Gemeindegebiet Groß Grönau wurde im Jahr 2024 fortgeschrieben/überprüft. Der Entwurf der Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Grönau am 16.07.2024 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Zur Gelegenheit der Information und der Mitwirkung der Öffentlichkeit liegt die Fortschreibung/Überprüfung 2023/24) des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Groß Grönau nunmehr in der Zeit vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während der üblichen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung (montags, dienstags, donnerstags und freitags 08.30 bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die  Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplanes einsehen und eine Stellungnahme dazu abgeben.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
- Entwurf des Vermerks zur vereinfachten Überprüfung des Larmaktionsplanes der Gemeinde Gr. Grönau vom 30.09.2015
- Entwurf der Fortschreibung/Überprüfung des Lärmaktionsplanes (2023/24) der Gemeinde Gr. Grönau

b) Einhaus
Der im Jahre 2015 seitens der Gemeinde Einhaus im Rahmen der Umsetzung der 2. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie Nr. 49/2002) und der nationalen Folgevorschrift (§ 47d BImSchG) erstellte Lärmaktionsplan nebst ergänzendem Bericht für das Gemeindegebiet Einhaus wurde im Jahre 2024 fortgeschrieben/überprüft. Die Fortschreibung/Überprüfung 2023/24 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Einhaus am 01.07.2024 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Zur Gelegenheit der Information und der Mitwirkung der Öffentlichkeit liegt die Fortschreibung/Überprüfung 2023/24 des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Einhaus nunmehr in der Zeit vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während der üblichen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung (montags, dienstags, donnerstags und freitags 08.30 bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
- Entwurf des Vermerks zur vereinfachten Überprüfung des Larmaktionsplanes der Gemeinde Einhaus vom 09.02.2015
- Entwurf der Fortschreibung/Überprüfung des Lärmaktionsplanes (2023/24) der Gemeinde Einhaus

Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) der Lärmaktionspläne der Gemeinde Groß Grönau und Einhaus einsehen und eine Stellungnahme dazu abgeben.

Das Ergebnis der Lärmkartierung 2022 sind einsehbar im DigitalerAtlasNord-Geoportal Umgebungslärm (LfU) unter https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt zu Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

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