Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplans der Gemeinde Giesensdorf

Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplans der Gemeinde Giesensdorf

Der im Jahre 2015 seitens der Gemeinde Giesensdorf im Rahmen der Umsetzung der 2. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie Nr. 49/2002) und der nationalen Folgevorschrift (§ 47d BImSchG) erstellte Lärmaktionsplan nebst ergänzendem Bericht für das Gemeindegebiet Giesensdorf wurde im Jahr 2024 fortgeschrieben/überprüft. Der Entwurf der Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Giesensdorf am 30.09.2024 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Zur Gelegenheit der Information und der Mitwirkung der Öffentlichkeit liegt die Fortschreibung/Überprüfung 2023/24 des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Giesensdorf nunmehr in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während der üblichen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung (montags, dienstags, donnerstags und freitags 08.30 bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die  Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplanes einsehen und eine Stellungnahme dazu abgeben.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
- Entwurf des Vermerks zur vereinfachten Überprüfung des Larmaktionsplanes der Gemeinde Giesensdorf vom 09.02.2015
- Entwurf der Fortschreibung/Überprüfung des Lärmaktionsplanes (2023/24) der Gemeinde Giesensdorf

Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplans der Gemeinde Giesensdorf einsehen und eine Stellungnahme dazu abgeben.

Das Ergebnis der Lärmkartierung 2022 ist einsehbar im DigitalerAtlasNord-Geoportal Umgebungslärm (LfU) unter https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt zu Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

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