Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplans der Gemeinde Pogeez
Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplans der Gemeinde Pogeez
Der im Jahre 2015 seitens der Gemeinde Pogeez im Rahmen der Umsetzung der 2. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie Nr. 49/2002) und der nationalen Folgevorschrift (§ 47d BImSchG) erstellte Lärmaktionsplan nebst ergänzendem Bericht für das Gemeindegebiet Pogeez wurde im Jahr 2024 fortgeschrieben/überprüft. Der Entwurf der Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Pogeez am 02.12.2024 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Zur Gelegenheit der Information und der Mitwirkung der Öffentlichkeit liegt die Fortschreibung/Überprüfung 2023/24) des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Pogeez nunmehr in der Zeit vom 16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, Zimmer 1.04, während der üblichen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung (montags, dienstags, donnerstags und freitags 08.30 bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Die geänderten Öffnungszeiten der Amtsverwaltung zur Weihnachtszeit/zum Jahreswechsel sind auf der Homepage des Amtes unter www.amt-lauenburgische-seen.de einsehbar und zu beachten!
Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplanes einsehen und eine Stellungnahme dazu abgeben.
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
- Entwurf des Vermerks zur vereinfachten Überprüfung des Larmaktionsplanes der Gemeinde Pogeez vom 27.04.2015
- Entwurf der Fortschreibung/Überprüfung des Lärmaktionsplanes (2023/24) der Gemeinde Pogeez
Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Fortschreibung/Überprüfung (2023/24) des Lärmaktionsplans der Gemeinde Fredeburg einsehen und eine Stellungnahme dazu abgeben.
Das Ergebnis der Lärmkartierung 2022 ist einsehbar im DigitalerAtlasNord-Geoportal Umgebungslärm (LfU) unter https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt zu Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.